Ursprünglicher Preis war: €10,00€8,50Aktueller Preis ist: €8,50.
NORDOS
Vc-Coin SAMMELFUNCTIONS-LICENSE
Virtual NFC Mining Card
UID: XXXXXXXXXXXXX
Lizenztyp: GOLD
Laufzeit bis: 01.12.2026
CARD-Nummer: XXXXXXXX
Beschreibung
NORDOS
Vc-Coin SAMMELFUNCTIONS-LICENSE
Virtual NFC Mining Card
UID: XXXXXXXXXXXXX
Lizenztyp: GOLD
Laufzeit bis: 01.12.2026
CARD-Nummer: XXXXXXXX
VC-Coins sind digitale Sammelpunkte innerhalb des Nordos-Systems.
Kein Zahlungsmittel • Keine Kryptowährung • Keine Geldanlage
Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenzbedingungen
Version 1.2
Stand: 27.09.2026
Präambel
Die Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenz (nachfolgend „Lizenz“) ermöglicht die Teilnahme am digitalen VC-Sammelsystem von Nordos (nachfolgend „Nordos-System“). Inhaber einer virtuellen NFC-Mining-Karte können innerhalb des Nordos-Systems VC-Coins sammeln und im Umfang der jeweils bereitgestellten Funktionen nutzen.
VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und mit Bonuspunkten, Treuepunkten oder Sammelpunkten vergleichbar. Das sogenannte „VC-Mining“ bezeichnet innerhalb des Nordos-Systems ausschließlich das Sammeln dieser digitalen Sammeleinheiten. Es handelt sich nicht um Kryptowährungs-Mining und nicht um eine Form der Geldanlage.
Wichtiger Hinweis
- VC-Coins sind digitale Sammelpunkte innerhalb des Nordos-Systems.
- VC-Coins dienen ausschließlich der Nutzung von Funktionen innerhalb des Nordos-Systems.
- VC-Coins sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, keine Kryptowährung und keine Geldanlage.
- Die Lizenz ist als digitales Sammel- und Punktesystem ausgestaltet und dient nicht als Finanz-, Zahlungs- oder Anlageprodukt.
- Es besteht kein Anspruch auf Wertsteigerung, Handelbarkeit, Auszahlung oder Rückkauf.
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenzen und der damit verbundenen virtuellen NFC-Mining-Karten innerhalb des Nordos-Systems.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, die Erstattungs- und Rückgaberichtlinie sowie die Datenschutzerklärung des Betreibers in ihrer jeweils anwendbaren Fassung.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen allgemeinen Shop-Regelungen und diesen Lizenzbedingungen gehen hinsichtlich der Nutzung der VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenzen diese Lizenzbedingungen vor.
- 2 Lizenzgegenstand
(1) Die Lizenz ermöglicht die Teilnahme am digitalen VC-Sammelsystem von Nordos.
(2) Während der aktiven Lizenzlaufzeit können durch die Nutzung der bereitgestellten Systemfunktionen VC-Coins gesammelt werden.
(3) VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und mit Bonuspunkten, Treuepunkten, Sammelpunkten oder vergleichbaren digitalen Punktesystemen vergleichbar.
(4) Die Lizenz dient dem Aufbau, der Verwaltung und der Nutzung einer digitalen VC-Coin-Sammlung innerhalb des Nordos-Systems.
(5) Die Lizenz dient ausdrücklich nicht der Geldanlage, Kapitalanlage oder Erzielung finanzieller Erträge.
(6) Die Lizenz wird als virtuelle NFC-Mining-Karte ausgegeben.
(7) Jede Lizenz besitzt eine eindeutige UID (Unique Identifier).
(8) Die UID dient ausschließlich der technischen Identifikation der Lizenz innerhalb des Nordos-Systems.
- 3 Virtuelle NFC-Mining-Karte
(1) Die virtuelle NFC-Mining-Karte stellt eine digitale Inhaber-Lizenz dar.
(2) Als berechtigter Lizenzinhaber gilt grundsätzlich die Person, die die virtuelle NFC-Mining-Karte rechtmäßig innehat und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erfüllt.
(3) Nordos ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Inhabers über die technische Zuordnung der Karte und die im Nordos-System vorgesehenen Sicherheitsmechanismen hinaus zu prüfen.
(4) Nordos entscheidet keine Streitigkeiten über Eigentums-, Besitz- oder Nutzungsrechte zwischen Dritten hinsichtlich einer virtuellen NFC-Mining-Karte.
(5) Die Karte wird ausschließlich digital bereitgestellt. Ein Anspruch auf einen physischen Datenträger besteht nicht.
- 4 Lizenzlaufzeit
(1) Die Laufzeit der jeweiligen Lizenz wird vor dem Erwerb im jeweiligen Angebot angegeben.
(2) Die Laufzeit beginnt mit der erstmaligen Aktivierung der Lizenz.
(3) Die Aktivierung erfolgt durch die erstmalige Eingabe oder technische Zuordnung der UID innerhalb des Nordos-Systems.
(4) Die Laufzeit endet automatisch mit Ablauf des festgelegten Lizenzzeitraums.
(5) Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
(6) Die verbleibende Restlaufzeit bleibt bei einer zulässigen Übertragung unverändert bestehen.
- 5 Aktivierung
(1) Die Aktivierung einer virtuellen NFC-Mining-Karte erfolgt durch die erstmalige Eingabe oder technische Zuordnung ihrer UID innerhalb des Nordos-Systems.
(2) Mit erfolgreicher Aktivierung beginnt die jeweilige Lizenzlaufzeit.
(3) Die Aktivierung kann nur einmal erfolgen.
(4) Nach erfolgter Aktivierung gilt die Lizenz als in Nutzung genommen.
- 6 Übertragbarkeit
(1) Die virtuelle NFC-Mining-Karte kann ausschließlich innerhalb des Nordos-Systems und nur an Personen übertragen werden, die über ein aktives Nordos-Benutzerkonto verfügen und diese Lizenzbedingungen akzeptiert haben.
(2) Eine Übertragung erfolgt ausschließlich über die von Nordos dafür bereitgestellten technischen Funktionen. Eine bloße Weitergabe der UID begründet keinen Anspruch auf Umschreibung, Freischaltung oder Anerkennung gegenüber Nordos.
(3) Eine Übertragung auf externe Plattformen, Börsen, Handelsplätze oder Wallets außerhalb des Nordos-Systems ist nicht vorgesehen und wird technisch nicht unterstützt.
(4) Eine Zustimmung von Nordos zur einzelnen Übertragung ist nicht erforderlich, soweit die Übertragung nach diesen Lizenzbedingungen und über die bereitgestellten Funktionen erfolgt.
(5) Mit einer wirksamen Übertragung gehen die mit der Lizenz verbundenen Nutzungsrechte sowie die der virtuellen NFC-Mining-Karte zugeordneten VC-Coins auf den neuen Inhaber über, soweit die Systemfunktionen dies vorsehen.
(6) Die Übertragung erfolgt auf eigenes Risiko der beteiligten Parteien. Nordos schuldet weder eine Preisfindung noch eine Vermittlung, Zahlungsabwicklung oder Absicherung privater Vereinbarungen zwischen bisherigen und neuen Inhabern.
(7) Nordos kann Übertragungen bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Manipulation, Rechtsverstöße oder eine Umgehung dieser Lizenzbedingungen vorübergehend sperren oder ablehnen.
(8) Gesetzliche Prüfungs-, Identifizierungs- oder Nachweispflichten des Betreibers bleiben unberührt.
- 7 Mining- und Sammelfunktion
(1) Der Begriff „Mining“ bezeichnet innerhalb des Nordos-Systems ausschließlich das Sammeln von VC-Coins als digitale Sammeleinheiten.
(2) Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der von Nordos bereitgestellten Mining- und Sammelfunktionen.
(3) Die Anzahl der gesammelten VC-Coins kann von technischen, organisatorischen und systembedingten Faktoren sowie den jeweils veröffentlichten Funktionsregeln abhängen.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von VC-Coins, eine bestimmte Sammelgeschwindigkeit oder eine bestimmte Verfügbarkeit von Sammelfunktionen besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die Nutzung der Lizenz erfolgt ausschließlich innerhalb der von Nordos bereitgestellten Funktionen.
- 8 VC-Coins
(1) VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten innerhalb des Nordos-Systems.
(2) Das VC-Mining dient ausschließlich dem Sammeln, Verwalten und Nutzen dieser digitalen Sammeleinheiten innerhalb der bereitgestellten Funktionen.
(3) VC-Coins sind mit Bonuspunkten, Treuepunkten oder vergleichbaren digitalen Sammelsystemen vergleichbar.
(4) VC-Coins dienen ausschließlich spielerischen, sammlungsbezogenen und systeminternen Zwecken.
(5) VC-Coins besitzen keinen Geldwert im Sinne eines gesetzlichen Zahlungsmittels und sind nicht als finanzieller Vermögenswert ausgestaltet.
(6) Ein Nordos VC-Coin Wallet ist ein ausschließlich systeminternes Benutzerkonto zur Verwaltung von VC-Coins innerhalb des Nordos-Systems.
(7) VC-Coins können ausschließlich innerhalb des Nordos-Systems genutzt und verwaltet werden.
(8) VC-Coins sind als digitale Sammeleinheiten eines geschlossenen Sammel- und Punktesystems ausgestaltet. Sie sind nicht als Kryptowährung, Finanzinstrument, Wertpapier, E-Geld, Zahlungsinstrument oder Kapitalanlage vorgesehen.
(9) Mit VC-Coins sind keine Ansprüche auf Gewinne, Renditen, Zinsen, Dividenden oder sonstige finanzielle Erträge verbunden.
(10) Ein Anspruch auf Auszahlung, Rückgabe, Rücknahme, Rückkauf oder Umtausch besteht nicht, soweit Nordos nicht ausdrücklich und gesondert eine abweichende Regelung veröffentlicht.
(11) Alle während der aktiven Lizenzlaufzeit gesammelten VC-Coins werden automatisch der jeweiligen virtuellen NFC-Mining-Karte zugeordnet und gemeinsam mit dieser verwaltet.
(12) Bei einer nach § 6 wirksamen Übertragung gehen auch die der virtuellen NFC-Mining-Karte zugeordneten VC-Coins auf den neuen Inhaber über, soweit die Systemfunktionen dies vorsehen.
(13) VC-Coins sind nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr bestimmt. Sie können weder auf externe Wallets übertragen noch zum Handel auf externen Plattformen, Börsen oder Handelsplätzen zugelassen werden.
(14) Nordos betreibt keinen Markt, keine Börse und keine Handelsplattform für VC-Coins. Nordos übernimmt keine Vermittlung, Zahlungsabwicklung, Preisbildung oder Liquiditätsbereitstellung im Zusammenhang mit privaten Übertragungen von Lizenzen.
- 9 Transfer-Passwort
(1) Für das Sammeln von VC-Coins ist kein Passwort erforderlich.
(2) Der Inhaber kann freiwillig ein Transfer-Passwort einrichten, soweit eine entsprechende Funktion bereitgestellt wird.
(3) Das Transfer-Passwort dient ausschließlich der Übertragung von VC-Coins auf ein Nordos VC-Coin Wallet innerhalb des Nordos-Systems.
(4) Das Passwort kann innerhalb der bereitgestellten Funktionen geändert werden.
(5) Bei Übertragung einer virtuellen NFC-Mining-Karte liegt die sichere Übergabe oder Änderung eines bestehenden Transfer-Passworts in der Verantwortung des bisherigen Inhabers.
(6) Nordos hat keinen Zugriff auf das Transfer-Passwort, soweit dies technisch so ausgestaltet ist.
(7) Nordos ist nicht verpflichtet, verlorene oder vergessene Passwörter wiederherzustellen, soweit keine gesetzliche oder ausdrücklich zugesagte Wiederherstellungsmöglichkeit besteht.
- 10 Verlust, Sicherheit und Missbrauch
(1) Die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten, der UID und eines gegebenenfalls eingerichteten Transfer-Passworts liegt in der Verantwortung des jeweiligen Inhabers.
(2) Nordos haftet nicht für Schäden infolge von Verlust, Diebstahl oder unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten, UID oder Passwort, soweit Nordos diese nicht zu vertreten hat.
(3) Bei konkreten Hinweisen auf Missbrauch, Manipulation, Sicherheitsrisiken oder Rechtsverstöße kann Nordos betroffene Lizenzen oder Funktionen vorübergehend sperren.
(4) Soweit technisch und rechtlich möglich, informiert Nordos den betroffenen Inhaber über eine Sperrung und deren wesentliche Gründe.
- 11 Ablauf der Lizenz
(1) Mit Ablauf der Lizenz endet das Recht zur weiteren Teilnahme am VC-Sammelsystem über die betreffende virtuelle NFC-Mining-Karte.
(2) Lizenzinhaber sollen vorhandene VC-Coins vor Ablauf der Lizenz auf ihr Nordos Vc-Coin Wallet übertragen, soweit hierfür eine bereitgestellte Funktion besteht, um die weitere Nutzung innerhalb des Nordos-Systems zu ermöglichen.
(3) Nach Ablauf der Lizenz stellt Nordos grundsätzlich eine zusätzliche Transferfrist von bis zu vierzehn (14) Kalendertagen zur Verfügung.
(4) Aus technischen, sicherheitsrelevanten oder gesetzlichen Gründen kann diese Transferfrist im Einzelfall eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Soweit möglich, informiert Nordos hierüber vorab.
(5) Nach Ablauf der Transferfrist kann die virtuelle NFC-Mining-Karte dauerhaft deaktiviert und gelöscht werden.
(6) Die Löschung erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen zur Bereinigung abgelaufener Lizenzen.
(7) Die virtuelle NFC-Mining-Karte dient als technischer Speicher- und Zuordnungsort der gesammelten VC-Coins.
(8) Nach der endgültigen Löschung ist die Verwaltung oder Nutzung der auf der Karte gespeicherten Vc-Coins technisch nicht mehr möglich.
(9) Nicht fristgerecht übertragene Vc-Coins verfallen nach der endgültigen Löschung der virtuellen NFC-Mining-Karte.
(10) Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers sowie Ansprüche wegen einer von Nordos zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
- 12 Technische Verfügbarkeit
(1) Nordos bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt oder Maßnahmen Dritter können zeitweise zu Einschränkungen führen.
(3) Nordos übernimmt keine Garantie für eine jederzeitige, vollständige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Nordos-Systems.
(4) Soweit geplante Wartungsarbeiten zu erheblichen Einschränkungen führen, wird Nordos hierüber nach Möglichkeit vorab informieren.
- 13 Haftung
(1) Nordos haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nordos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenzinhaber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
- 14 Rechtsnatur und regulatorische Einordnung
(1) Die Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenz ist ein digitales Sammel- und Punktesystem.
(2) Die Lizenz dient ausschließlich der Teilnahme an den innerhalb des Nordos-Systems angebotenen Sammel- und Mining-Funktionen.
(3) Die generierten VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und vergleichbar mit Bonuspunkten oder Treuepunkten.
(4) Die Lizenz und die Vc-Coins sind nicht als Finanz-, Zahlungs- oder Anlageprodukt ausgestaltet.
(5) Der Erwerb einer Lizenz begründet keine Beteiligung am Betreiber oder an dessen wirtschaftlichem Erfolg.
(6) Nordos beabsichtigt nicht, Vc-Coins öffentlich als Anlageobjekt anzubieten, zum Handel auf einer Kryptowerte-Handelsplattform zuzulassen oder eine Rücknahme, einen Rückkauf oder eine Wertstabilisierung zuzusagen.
(7) Die regulatorische Einordnung digitaler Produkte richtet sich nach deren tatsächlicher Ausgestaltung, Vermarktung und Nutzung. Diese Lizenzbedingungen enthalten keine verbindliche aufsichtsrechtliche Feststellung oder Zusicherung einer bestimmten regulatorischen Einordnung.
- 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie der veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
- 16 Änderungen der Lizenzbedingungen
(1) Änderungen dieser Lizenzbedingungen gelten grundsätzlich nur für zukünftig ausgegebene Lizenzen.
(2) Bereits aktivierte Lizenzen bleiben von späteren Änderungen unberührt, soweit nicht eine Änderung aus zwingenden gesetzlichen Gründen, zur Abwehr wesentlicher Sicherheitsrisiken oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
(3) Soweit Änderungen für bereits aktivierte Lizenzen erforderlich werden, wird Nordos die betroffenen Lizenzinhaber rechtzeitig, klar und in Textform über Inhalt, Grund und Zeitpunkt der Änderung informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) Gesetzliche Rechte der Lizenzinhaber bleiben unberührt.
- 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Ist der Lizenzinhaber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen der Sitz des Betreibers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Entdecke mehr von Doktor Vin
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.



