Ursprünglicher Preis war: €60,00€30,00Aktueller Preis ist: €30,00.
NORDOS
Vc-Coin SAMMELFUNCTIONS-LICENSE
Virtual NFC Mining Card
UID: XXXX-XX-XXXX-XXXXXX
Lizenztyp: GOLD
Laufzeit bis: 01.10.2027
CARD-Nummer: NVIDXXXX
www.nordos.de
1 vorrätig
Beschreibung
NORDOS
Vc-Coin SAMMELFUNCTIONS-LICENSE
Virtual NFC Mining Card
UID: XXXX-XX-XXXX-XXXXXX
Lizenztyp: GOLD
Laufzeit bis: 01.10.2027
CARD-Nummer: NVIDXXXX
VC-Coins sind digitale Sammelpunkte innerhalb des Nordos-Systems.
Kein Zahlungsmittel • Keine Kryptowährung • Keine Geldanlage
www.nordos.de
Nordos VC-Coin-Sammelfunktions
Lizenzbedingungen
Version 1.2
Stand: 27.09.2026
Präambel
Die Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenz (nachfolgend „Lizenz“) ermöglicht die
Teilnahme am digitalen VC-Sammelsystem von Nordos (nachfolgend „Nordos-System“).
Inhaber einer virtuellen NFC-Mining-Karte können innerhalb des Nordos-Systems VC-Coins
sammeln und im Umfang der jeweils bereitgestellten Funktionen nutzen.
VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und mit Bonuspunkten, Treuepunkten oder
Sammelpunkten vergleichbar. Das sogenannte „VC-Mining“ bezeichnet innerhalb des
Nordos-Systems ausschließlich das Sammeln dieser digitalen Sammeleinheiten. Es handelt
sich nicht um Kryptowährungs-Mining und nicht um eine Form der Geldanlage.
Wichtiger Hinweis
VC-Coins sind digitale Sammelpunkte innerhalb des Nordos-Systems.
VC-Coins dienen ausschließlich der Nutzung von Funktionen innerhalb des Nordos
Systems.
VC-Coins sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, keine Kryptowährung und keine
Geldanlage.
Die Lizenz ist als digitales Sammel- und Punktesystem ausgestaltet und dient nicht als
Finanz-, Zahlungs- oder Anlageprodukt.
Es besteht kein Anspruch auf Wertsteigerung, Handelbarkeit, Auszahlung oder Rückkauf.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Nordos VC-Coin-Sammelfunktions
Lizenzen und der damit verbundenen virtuellen NFC-Mining-Karten innerhalb des Nordos
Systems.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, die
Erstattungs- und Rückgaberichtlinie sowie die Datenschutzerklärung des Betreibers in ihrer
jeweils anwendbaren Fassung.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen allgemeinen Shop-Regelungen und diesen
Lizenzbedingungen gehen hinsichtlich der Nutzung der VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenzen
diese Lizenzbedingungen vor.
§ 2 Lizenzgegenstand
(1) Die Lizenz ermöglicht die Teilnahme am digitalen VC-Sammelsystem von Nordos.
(2) Während der aktiven Lizenzlaufzeit können durch die Nutzung der bereitgestellten
Systemfunktionen VC-Coins gesammelt werden.
(3) VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und mit Bonuspunkten, Treuepunkten,
Sammelpunkten oder vergleichbaren digitalen Punktesystemen vergleichbar.
(4) Die Lizenz dient dem Aufbau, der Verwaltung und der Nutzung einer digitalen VC-Coin
Sammlung innerhalb des Nordos-Systems.
(5) Die Lizenz dient ausdrücklich nicht der Geldanlage, Kapitalanlage oder Erzielung
finanzieller Erträge.
(6) Die Lizenz wird als virtuelle NFC-Mining-Karte ausgegeben.
(7) Jede Lizenz besitzt eine eindeutige UID (Unique Identifier).
(8) Die UID dient ausschließlich der technischen Identifikation der Lizenz innerhalb des
Nordos-Systems.
§ 3 Virtuelle NFC-Mining-Karte
(1) Die virtuelle NFC-Mining-Karte stellt eine digitale Inhaber-Lizenz dar.
(2) Als berechtigter Lizenzinhaber gilt grundsätzlich die Person, die die virtuelle NFC
Mining-Karte rechtmäßig innehat und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung
erfüllt.
(3) Nordos ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Inhabers über die technische
Zuordnung der Karte und die im Nordos-System vorgesehenen Sicherheitsmechanismen
hinaus zu prüfen.
(4) Nordos entscheidet keine Streitigkeiten über Eigentums-, Besitz- oder Nutzungsrechte
zwischen Dritten hinsichtlich einer virtuellen NFC-Mining-Karte.
(5) Die Karte wird ausschließlich digital bereitgestellt. Ein Anspruch auf einen physischen
Datenträger besteht nicht.
§ 4 Lizenzlaufzeit
(1) Die Laufzeit der jeweiligen Lizenz wird vor dem Erwerb im jeweiligen Angebot
angegeben.
(2) Die Laufzeit beginnt mit der erstmaligen Aktivierung der Lizenz.
(3) Die Aktivierung erfolgt durch die erstmalige Eingabe oder technische Zuordnung der
UID innerhalb des Nordos-Systems.
(4) Die Laufzeit endet automatisch mit Ablauf des festgelegten Lizenzzeitraums.
(5) Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
(6) Die verbleibende Restlaufzeit bleibt bei einer zulässigen Übertragung unverändert
bestehen.
§ 5 Aktivierung
(1) Die Aktivierung einer virtuellen NFC-Mining-Karte erfolgt durch die erstmalige Eingabe
oder technische Zuordnung ihrer UID innerhalb des Nordos-Systems.
(2) Mit erfolgreicher Aktivierung beginnt die jeweilige Lizenzlaufzeit.
(3) Die Aktivierung kann nur einmal erfolgen.
(4) Nach erfolgter Aktivierung gilt die Lizenz als in Nutzung genommen.
§ 6 Übertragbarkeit
(1) Die virtuelle NFC-Mining-Karte kann ausschließlich innerhalb des Nordos-Systems und
nur an Personen übertragen werden, die über ein aktives Nordos-Benutzerkonto verfügen
und diese Lizenzbedingungen akzeptiert haben.
(2) Eine Übertragung erfolgt ausschließlich über die von Nordos dafür bereitgestellten
technischen Funktionen. Eine bloße Weitergabe der UID begründet keinen Anspruch auf
Umschreibung, Freischaltung oder Anerkennung gegenüber Nordos.
(3) Eine Übertragung auf externe Plattformen, Börsen, Handelsplätze oder Wallets
außerhalb des Nordos-Systems ist nicht vorgesehen und wird technisch nicht unterstützt.
(4) Eine Zustimmung von Nordos zur einzelnen Übertragung ist nicht erforderlich, soweit
die Übertragung nach diesen Lizenzbedingungen und über die bereitgestellten Funktionen
erfolgt.
(5) Mit einer wirksamen Übertragung gehen die mit der Lizenz verbundenen
Nutzungsrechte sowie die der virtuellen NFC-Mining-Karte zugeordneten VC-Coins auf den
neuen Inhaber über, soweit die Systemfunktionen dies vorsehen.
(6) Die Übertragung erfolgt auf eigenes Risiko der beteiligten Parteien. Nordos schuldet
weder eine Preisfindung noch eine Vermittlung, Zahlungsabwicklung oder Absicherung
privater Vereinbarungen zwischen bisherigen und neuen Inhabern.
(7) Nordos kann Übertragungen bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch,
Manipulation, Rechtsverstöße oder eine Umgehung dieser Lizenzbedingungen
vorübergehend sperren oder ablehnen.
(8) Gesetzliche Prüfungs-, Identifizierungs- oder Nachweispflichten des Betreibers bleiben
unberührt.
§ 7 Mining- und Sammelfunktion
(1) Der Begriff „Mining“ bezeichnet innerhalb des Nordos-Systems ausschließlich das
Sammeln von VC-Coins als digitale Sammeleinheiten.
(2) Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der von Nordos bereitgestellten
Mining- und Sammelfunktionen.
(3) Die Anzahl der gesammelten VC-Coins kann von technischen, organisatorischen und
systembedingten Faktoren sowie den jeweils veröffentlichten Funktionsregeln abhängen.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von VC-Coins, eine bestimmte
Sammelgeschwindigkeit oder eine bestimmte Verfügbarkeit von Sammelfunktionen besteht
nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die Nutzung der Lizenz erfolgt ausschließlich innerhalb der von Nordos bereitgestellten
Funktionen.
§ 8 VC-Coins
(1) VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten innerhalb des Nordos-Systems.
(2) Das VC-Mining dient ausschließlich dem Sammeln, Verwalten und Nutzen dieser
digitalen Sammeleinheiten innerhalb der bereitgestellten Funktionen.
(3) VC-Coins sind mit Bonuspunkten, Treuepunkten oder vergleichbaren digitalen
Sammelsystemen vergleichbar.
(4) VC-Coins dienen ausschließlich spielerischen, sammlungsbezogenen und
systeminternen Zwecken.
(5) VC-Coins besitzen keinen Geldwert im Sinne eines gesetzlichen Zahlungsmittels und
sind nicht als finanzieller Vermögenswert ausgestaltet.
(6) Ein Nordos VC-Coin Wallet ist ein ausschließlich systeminternes Benutzerkonto zur
Verwaltung von VC-Coins innerhalb des Nordos-Systems.
(7) VC-Coins können ausschließlich innerhalb des Nordos-Systems genutzt und verwaltet
werden.
(8) VC-Coins sind als digitale Sammeleinheiten eines geschlossenen Sammel- und
Punktesystems ausgestaltet. Sie sind nicht als Kryptowährung, Finanzinstrument,
Wertpapier, E-Geld, Zahlungsinstrument oder Kapitalanlage vorgesehen.
(9) Mit VC-Coins sind keine Ansprüche auf Gewinne, Renditen, Zinsen, Dividenden oder
sonstige finanzielle Erträge verbunden.
(10) Ein Anspruch auf Auszahlung, Rückgabe, Rücknahme, Rückkauf oder Umtausch besteht
nicht, soweit Nordos nicht ausdrücklich und gesondert eine abweichende Regelung
veröffentlicht.
(11) Alle während der aktiven Lizenzlaufzeit gesammelten VC-Coins werden automatisch
der jeweiligen virtuellen NFC-Mining-Karte zugeordnet und gemeinsam mit dieser
verwaltet.
(12) Bei einer nach § 6 wirksamen Übertragung gehen auch die der virtuellen NFC-Mining
Karte zugeordneten VC-Coins auf den neuen Inhaber über, soweit die Systemfunktionen
dies vorsehen.
(13) VC-Coins sind nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr bestimmt. Sie können weder
auf externe Wallets übertragen noch zum Handel auf externen Plattformen, Börsen oder
Handelsplätzen zugelassen werden.
(14) Nordos betreibt keinen Markt, keine Börse und keine Handelsplattform für VC-Coins.
Nordos übernimmt keine Vermittlung, Zahlungsabwicklung, Preisbildung oder
Liquiditätsbereitstellung im Zusammenhang mit privaten Übertragungen von Lizenzen.
§ 9 Transfer-Passwort
(1) Für das Sammeln von VC-Coins ist kein Passwort erforderlich.
(2) Der Inhaber kann freiwillig ein Transfer-Passwort einrichten, soweit eine
entsprechende Funktion bereitgestellt wird.
(3) Das Transfer-Passwort dient ausschließlich der Übertragung von VC-Coins auf ein
Nordos VC-Coin Wallet innerhalb des Nordos-Systems.
(4) Das Passwort kann innerhalb der bereitgestellten Funktionen geändert werden.
(5) Bei Übertragung einer virtuellen NFC-Mining-Karte liegt die sichere Übergabe oder
Änderung eines bestehenden Transfer-Passworts in der Verantwortung des bisherigen
Inhabers.
(6) Nordos hat keinen Zugriff auf das Transfer-Passwort, soweit dies technisch so
ausgestaltet ist.
(7) Nordos ist nicht verpflichtet, verlorene oder vergessene Passwörter wiederherzustellen,
soweit keine gesetzliche oder ausdrücklich zugesagte Wiederherstellungsmöglichkeit
besteht.
§ 10 Verlust, Sicherheit und Missbrauch
(1) Die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten, der UID und eines gegebenenfalls
eingerichteten Transfer-Passworts liegt in der Verantwortung des jeweiligen Inhabers.
(2) Nordos haftet nicht für Schäden infolge von Verlust, Diebstahl oder unbefugter
Weitergabe von Zugangsdaten, UID oder Passwort, soweit Nordos diese nicht zu vertreten
hat.
(3) Bei konkreten Hinweisen auf Missbrauch, Manipulation, Sicherheitsrisiken oder
Rechtsverstöße kann Nordos betroffene Lizenzen oder Funktionen vorübergehend sperren.
(4) Soweit technisch und rechtlich möglich, informiert Nordos den betroffenen Inhaber
über eine Sperrung und deren wesentliche Gründe.
§ 11 Ablauf der Lizenz
(1) Mit Ablauf der Lizenz endet das Recht zur weiteren Teilnahme am VC-Sammelsystem
über die betreffende virtuelle NFC-Mining-Karte.
(2) Lizenzinhaber sollen vorhandene VC-Coins vor Ablauf der Lizenz auf ihr Nordos Vc-Coin
Wallet übertragen, soweit hierfür eine bereitgestellte Funktion besteht, um die weitere
Nutzung innerhalb des Nordos-Systems zu ermöglichen.
(3) Nach Ablauf der Lizenz stellt Nordos grundsätzlich eine zusätzliche Transferfrist von bis
zu vierzehn (14) Kalendertagen zur Verfügung.
(4) Aus technischen, sicherheitsrelevanten oder gesetzlichen Gründen kann diese
Transferfrist im Einzelfall eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Soweit möglich,
informiert Nordos hierüber vorab.
(5) Nach Ablauf der Transferfrist kann die virtuelle NFC-Mining-Karte dauerhaft deaktiviert
und gelöscht werden.
(6) Die Löschung erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen zur Bereinigung
abgelaufener Lizenzen.
(7) Die virtuelle NFC-Mining-Karte dient als technischer Speicher- und Zuordnungsort der
gesammelten VC-Coins.
(8) Nach der endgültigen Löschung ist die Verwaltung oder Nutzung der auf der Karte
gespeicherten Vc-Coins technisch nicht mehr möglich.
(9) Nicht fristgerecht übertragene Vc-Coins verfallen nach der endgültigen Löschung der
virtuellen NFC-Mining-Karte.
(10) Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers sowie Ansprüche wegen einer von Nordos zu
vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
§ 12 Technische Verfügbarkeit
(1) Nordos bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der
bereitgestellten Systeme.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt oder
Maßnahmen Dritter können zeitweise zu Einschränkungen führen.
(3) Nordos übernimmt keine Garantie für eine jederzeitige, vollständige und
unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Nordos-Systems.
(4) Soweit geplante Wartungsarbeiten zu erheblichen Einschränkungen führen, wird
Nordos hierüber nach Möglichkeit vorab informieren.
§ 13 Haftung
(1) Nordos haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nordos nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Lizenzinhaber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 14 Rechtsnatur und regulatorische Einordnung
(1) Die Nordos VC-Coin-Sammelfunktions-Lizenz ist ein digitales Sammel- und
Punktesystem.
(2) Die Lizenz dient ausschließlich der Teilnahme an den innerhalb des Nordos-Systems
angebotenen Sammel- und Mining-Funktionen.
(3) Die generierten VC-Coins sind digitale Sammeleinheiten und vergleichbar mit
Bonuspunkten oder Treuepunkten.
(4) Die Lizenz und die Vc-Coins sind nicht als Finanz-, Zahlungs- oder Anlageprodukt
ausgestaltet.
(5) Der Erwerb einer Lizenz begründet keine Beteiligung am Betreiber oder an dessen
wirtschaftlichem Erfolg.
(6) Nordos beabsichtigt nicht, Vc-Coins öffentlich als Anlageobjekt anzubieten, zum Handel
auf einer Kryptowerte-Handelsplattform zuzulassen oder eine Rücknahme, einen Rückkauf
oder eine Wertstabilisierung zuzusagen.
(7) Die regulatorische Einordnung digitaler Produkte richtet sich nach deren tatsächlicher
Ausgestaltung, Vermarktung und Nutzung. Diese Lizenzbedingungen enthalten keine
verbindliche aufsichtsrechtliche Feststellung oder Zusicherung einer bestimmten
regulatorischen Einordnung.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden
Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes, sowie der veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 16 Änderungen der Lizenzbedingungen
(1) Änderungen dieser Lizenzbedingungen gelten grundsätzlich nur für zukünftig
ausgegebene Lizenzen.
(2) Bereits aktivierte Lizenzen bleiben von späteren Änderungen unberührt, soweit nicht
eine Änderung aus zwingenden gesetzlichen Gründen, zur Abwehr wesentlicher
Sicherheitsrisiken oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
(3) Soweit Änderungen für bereits aktivierte Lizenzen erforderlich werden, wird Nordos die
betroffenen Lizenzinhaber rechtzeitig, klar und in Textform über Inhalt, Grund und
Zeitpunkt der Änderung informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) Gesetzliche Rechte der Lizenzinhaber bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz
zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Ist der Lizenzinhaber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen der Sitz des Betreibers. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Entdecke mehr von Doktor Vin
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.



